Aktuelles

Osterferien

Das Kollegium der Rathausschule wünscht wunderschöne Osterferien.






Elternbrief zum Zirkusprojekt vom 27.02.2024

Wir freuen uns über helfende Hände beim Auf- und Abbau.


Sankt Martin

Ein paar Einblicke in den diesjährigen Martinszug der Rathausschule. Die Kinder freuten sich, ihre schönen, selbst gebastelten Laternen zu präsentieren. 

 

Am Morgen hatten die Kinder bereits einen großen Weckmann geteilt und gemeinsam in den Klassen gegessen. Abends gab es nach dem Martinszug ein gemütliches Beisammensein am Feuer mit Kakao für die Kinder und Glühwein für die Erwachsenen.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für Ihre Unterstützung sehr herzlich bedanken.


Überraschender Besuch des Eiswagens

Am Donnerstag, dem 19.10.2023, war die Überraschung groß, als die Kinder erfuhren, dass sie ein Eis spendiert bekommen sollten. Aus insgesamt sieben Sorten konnte sich jedes Kind eine aussuchen. Bernd, der Eisbär hatte nicht nur Vanille-, Schokoladen- und Erdbeereis im Angebot, sondern auch noch die Sorten Mango, Melone, Amarena (ohne Alkohol) und Schlumpfeis.

Doch was war der Anlass?

In den Ferien hatte Frau Grodde-Holderberg Geburtstag. Und da man/frau nur einmal 50 Jahre alt wird, wollte sie den Kindern etwas Gutes zukommen lassen. Die Kinder bedankten sich mit einem Geburtstags-Ständchen und wünschten ihr alles Gute.

Vielen Dank an Frau Grodde-Holderberg für die spendable Geste.


Schulobst

Seit drei Wochen nimmt unsere Schule an dem Programm Schulobst teil und freut sich über eine rege Beteiligung der Schüler:innen beim Verzehr. 


Ferienverlängerung

Liebe Eltern,

immer wieder stellen wir fest, dass vor oder nach den Ferien Kinder unentschuldigt fehlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir berechtigt sind, ein ärztliches Attest einzufordern.

In Ziffer 3 i. V. m. Ziffer 5 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 29.05.2015, veröffentlicht im Schulgesetz NRW unter § 43 Absatz 5 Satz 4, heißt es:

„Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Meist fordert die Schule zur Ausräumung des Verdachts ein Attest an. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeldverfahren beantragt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Anzahl der Fehltage.

 

A. Grodde-Holderberg


Krankheit eines Kindes

01.09.2020

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) vom Ministerium gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.