Aktuelles

Ferienverlängerung

Liebe Eltern,

immer wieder stellen wir fest, dass vor oder nach den Ferien Kinder unentschuldigt fehlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir berechtigt sind, ein ärztliches Attest einzufordern.

In Ziffer 3 i. V. m. Ziffer 5 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 29.05.2015, veröffentlicht im Schulgesetz NRW unter § 43 Absatz 5 Satz 4, heißt es:

„Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Meist fordert die Schule zur Ausräumung des Verdachts ein Attest an. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeldverfahren beantragt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Anzahl der Fehltage.

 

A. Grodde-Holderberg


Neue Sekretärin

Nun ist es offiziell: Frau Mikoleizig, die bereits seit Ende Oktober als Vertretung in unserem Sekretariat geholfen hat, darf uns als neue Sekretärin unterstützen.

Wir freuen uns sehr, dass wir sie als neue Kraft begrüßen dürfen. Auch Sie als Eltern können nun wieder regelmäßig direkt jemanden erreichen.

Frau Genthe wird nicht mehr in die Rathausschule zurückkehren. Wir danken ihr für ihren Einsatz bei uns und wünschen ihr von hier aus alles Gute.


Weihnachtsmarkt am 25.11.2022

Am 25.11.2022 veranstalteten wir unseren ersten Weihnachtsmarkt auf dem Schulhof der Rathausschule. Was für ein gelungenes Fest!

Die Kinder hatten bereits seit Wochen für den Weihnachtsmarkt gebastelt und hervorragende Weihnachtsbaum-Anhänger, Gestecke, Karten, Christbaumkugeln, Weihnachtsdekoration und vieles mehr hergestellt.

An den Klassenständen zeigten sich wahre Verkaufstalente, die ihre Waren anpriesen. Toll war es, alle waren begeistert. Und wer die Tüten bereits mit Basteleien gefüllt hatte, konnte mit einer Grillwurst und einem Glühwein oder Kinderpunsch die vorweihnachtliche Stimmung mit Weihnachtsmusik genießen.

Vielen Dank an die Kinder, die wunderbar gebastelt haben, und vielen Dank an alle, die bei den Vorbereitungen, beim Aufbau, beim Verkauf und beim Abbau so fleißig geholfen haben.


St. Martin am 10.11.2022

Endlich konnten wir wieder St. Martin feiern und einen Martinszug gestalten!

Die Kinder durften mit ihren selbst gebastelten Laternen durch die Straßen ziehen. Was für ein schöner Anblick!

Wie strahlten die Augen der Kinder, als es durch die Straßen ging. Schön geschmückte Häuser mit Laternen und Kerzen in den Fenstern ergänzten die feierliche Atmosphäre. Auch wenn wir keine Musik-Kapelle hatten, so sangen die Kinder dennoch mit voller Begeisterung zur Musik, die aus den Boxen zu hören war.

Morgens hatten die Kinder bereits ihren Weckmann erhalten und gemeinsam in den Klassen gegessen. Abends gab es nach dem Martinszug ein gemütliches Beisammensein am Feuer mit Kakao für die Kinder und Glühwein für die Erwachsenen.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für Ihre Unterstützung sehr herzlich bedanken.


Informationen für die Eltern der 4-jährigen

08.06.2022

Liebe Eltern der zukünfigen Grundschülerinnen und Grundschüler,

 

da wie Ihnen in diesem Jahr nicht persönlich an einem Elternabend für die 4-jährigen gemeinsam mit den ortsansässigen Kitas Informationen zukommen lassen können, haben wir in der unten stehenden Präsentation einige interessante Aspekte zum Thema Schulreife für Sie
zusammengestellt.

 

Wir freuen uns darauf, Sie in einem Jahr persönlich kennenzulernen.

 

Download
Elternabend-4jaehrige.pptx
Microsoft Power Point Präsentation 2.3 MB

Krankheit eines Kindes

01.09.2020

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) vom Ministerium gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.