Aktuelles
Vom 25.04. bis 03.06.2022 nimmt die Rathausschule an der Aktion "SpoSpiTo! Bewegungs-Pass" teil. Die Kinder können tolle Preise gewinnen, wenn sie im Aktionszeitraum den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller zurücklegen.
Genauere Inforamtionen können Sie aus dem Informationsschreiben entnehmen, der unten zum Download bereit steht.
21.02.2022
Liebe Eltern,
Ab Montag, dem 28.02. entfällt die Testpflicht für geimpfte und genese Personen, also auch für Schülerinnen und Schüler. Darüber benötigen wir allerdings einen Nachweis.
Außerdem wird das PCR-Lollitestverfahren eingestellt.
Alle nicht immunisierten Kinder müssen sich ab diesem Zeitpunkt morgens vor der Schule mit einem Antigen-Schnelltest zu Hause testen.
Dies muss montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe von Ihnen geschehen. Die Tests können sogar schon am Vorabend bei Ihnen stattfinden.
Die Gründe für die veränderte Vorgehensweise hat die Schulministerin Frau Gebauer in einem Elternanschreiben ausführlich erläutert. Sie finden dieses Schreiben weiter unten als Download.
Sie als Eltern müssen uns gegenüber alle 14 Tage versichern, dass Sie die regelmäßige und ordnungsgemäße Testung an diesen drei Tagen mit Ihrem Kind durchführen. Sie erhalten dafür von uns die entsprechende Anzahl an Schnelltests. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z. B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über uns an Sie verteilt. Sie erhalten jeden Freitag von uns 3 Testpakete für die kommende Woche. In dieser Woche verteilen wir sie wegen Karneval bereits am Mittwoch. Zusätzlich erhalten Sie einmalig ein Testpaket als Reserve.
Sobald wir die Bescheinigung (auch mehrsprachig) vorliegen haben, werden wir diese an Ihr Kind verteilen.
Bitte geben Sie dann diese Bescheinigung unbedingt am 01.03. Ihrem Kind mit. Ohne Bescheinigung können wir Ihr Kind nicht beschulen!
Mit jecken Grüßen
Das Team der Rathausschule
18.02.2022
Liebe Eltern,
gestern hat das Ministerium beschlossen, ab 28.2. das Testverfahren für die Kinder
umzustellen. Dazu hat Frau Gebauer einen Brief an Sie geschrieben, den Sie
als Download unten finden.
Sobald wir alle Informationen und Unterlagen über das Testverfahren vorliegen
haben, werden wir Sie darüber informieren.
Ihnen allen erstmal ein erholsames Wochenende.
Das Team der Rathausschule
01.12.2021
Liebe Eltern,
die Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert ein ständiges Überprüfen der Maßnahmen. Heute wurde erneut im Landtag das Infektionsgeschehen thematisiert.
Nachdem es bereits eine Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW gab, wurden die Schulen heute Nachmittag in einer Schulmail über die nun wieder eingeführte Maskenpflicht informiert.
In der Schulmail heißt es:
„Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.“
Für die Quarantäne bedeutet dies, dass „die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt“ bleiben. „Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.“ … „Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote.“
Für viele Kinder ist es keine große Umstellung. Denn sie haben die Maske regelmäßig im Unterricht und auch in der OGS-Zeit getragen.
Wir wünschen uns alle, dass wir durch diesen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie beitragen und die Schulen offen bleiben können. Denn die Kinder brauchen einen sicheren Ort des Miteinanders.
Bleiben Sie gesund und seien Sie herzlich gegrüßt.
Ihre Almut Grodde-Holderberg
14.06.2021
Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Schule keine Beurlaubung vor und nach Ferien oder einem Feiertag genehmigen darf.
„Laut Ziffer 3 i.V.m. Ziffer 5 Rderl. d. Miisteriums für Schule und Weiterbildung vom 29.05.2015 können Schülerinnen und Schüler aus einem wichtigen Grund beurlaubt
werden. Allerdings darf die Beurlaubung unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien nicht ersichtlich dem Zweck dienen, Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen und
mögliche Verkehrsspitzen zu umgehen. Meist fordert die Schule zur Ausräumung des Verdachts ein Attest an…Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es kann
ein Bußgeld beantragt werden…richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Anzahl der Fehltage…“
Deshalb verlangt die Schule für Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Schulferien ein Attest.
Mit freundlichen Grüßen
D. Grote
stellv. Schulleiterin
Liebe Eltern,
Ab der kommenden Woche (12.April) gilt eine grundsätzliche Testpflicht für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. "Der
Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur
Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die
höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen." (Schulmail des Ministeriums vom
08.04.2021)
So lautet die Vorgabe des Schulministeriums.
Es gibt also nur 2 Möglichkeiten, am Präsenzunterricht in der Schule (oder auch in der nächsten Woche an der Notbetreuung) teilzunehmen:
1. ein eigenhändig unter Anleitung einer Lehrkraft durchgeführter Selbsttest, der negativ ist, oder
2. den Nachweis über einen "Bürgertest", der in einem Testzentrum vorgenommen wurde und nicht älter als 48 Stunden ist. In der Schule werden wir die Tests mit den Kindern der Lerngruppe
gemeinsam durchführen. Natürlich werden wir mit den Kindern über den Ablauf und die möglichen Ergebnisse sprechen. Es ist sicherlich hilfreich, wenn Sie dies vorab zu Hause auch schon
tun.
Dies bedeutet, dass die Kinder, die in der nächsten Woche für die Notbetreuung angemeldet sind, am Montag einen Coronaselbsttest durchführen.
Das Personal und die Lehrkräfte haben vorher bereits einen Selbsttest durchgeführt und können
nur arbeiten, wenn dieser negativ ist. Falls Sie Ihr Kind nicht in der Schule testen lassen möchten, kann Ihr Kind mit dem Nachweis über einen negativen Schnelltest teilnehmen.
Sicherlich wird der erste Test sehr aufregend für alle sein, aber mit der Zeit wird dies
sicherlich zur Routine, für die Kinder und auch das Lehrpersonal.
WICHTIG:
Sollte der Schnelltest Ihres
Kindes positiv sein, werden wir Sie umgehend anrufen. Sie müssen Ihr Kind dann abholen und einen PCR - Test machen lassen.
Bitte planen Sie diese Möglichkeit vorab. Wir haben
keine Möglichkeit, 2- 3 Stunden auf Sie warten zu können, denn wir müssen Ihr Kind separiert beaufsichtigen.
Dies sind wieder einmal sehr viele, kurzfristige Informationen für Sie, dies ist uns bewusst. Dies ist an allen Stellen der Situation geschuldet, die wir nur gemeinsam meistern können.
Lassen Sie uns dies, so gut wie es für jeden Einzelnen geht, gemeinsam schaffen.
Vielen Dank, und bleiben Sie gesund.
D. Grote
Stellv. Schulleiterin
01.09.2020
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) vom Ministerium gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.